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Essen

Hartz IV-Sätze sind verfassungswidrig - Kosten nicht auf Kommunen abwälzen

Die Ratsfraktion DIE LINKE. Essen begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelleistungen nach SGB II als Schritt in die richtige Richtung. Die derzeitige Praxis wird darin als verfassungswidrig eingestuft. Die Regelsätze müssen jetzt transparent nach dem tatsächlichen Bedarf auf ein menschenwürdiges Existenzminimum überprüft, statt wie bisher „ins Blaue“ geschätzt werden. Das gilt vor allem für die Regelsätze für Kinder, die bisher einfach in Anteilen der Sätze für Erwachsene festgelegt wurden. Das Existenzminimum muss eine Mindestteilnahme am gesellschaftlichen Leben berücksichtigen.

„Das Urteil ist ein Schlag ins Kontor der Bundesregierung, ob nun rot-grün, schwarz-rot oder schwarz-gelb“, so Ratsfrau Gabriele Giesecke. „Die rot-grüne Bundesregierung hat das Gesetz gemacht, die beiden Nachfolgeregierungen haben es trotz immer lauterer Kritik verteidigt. Hartz-IV ist Armut per Gesetz und grenzt die Betroffenen aus, das hat DIE LINKE immer gesagt – es wurde jetzt bestätigt. Die Bundesregierung muss als erstes zumindest die von den Wohlfahrtsverbänden geforderte Erhöhung des Regelsatzes umsetzen, insbesondere für Kinder. Schließlich haben die Wohlfahrtsverbände die vom BVG eingeforderte Bedarfsermittlung schon lange vorgenommen. Darüber hinaus ist aus unserer Sicht in dieser Legislaturperiode eine Erhöhung auf 500 Euro nötig. Diese Erhöhungen dürfen nicht wieder durch Tricksereien auf die Kommunen abgewälzt werden.“

Die Feststellung des BVG, dass bisher vor allem der spezifische Bedarf eines Kindes an einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung ignoriert worden ist, ist gerade für Essen mit seinem hohen Anteil an armen Kindern besonders schwerwiegend. Sie führt auch den Werbespruch „Essen.Großstadt für Kinder“ wieder einmal ab absurdum und macht deutlich, dass zusätzliche Anstrengungen nötig sind, um den Kindern und Jugendlichen eine bessere Perspektive zu bieten.

Sofort können die bundesweit knapp sieben Millionen, in Essen über 80.000 Hilfebedürftigen jetzt ergänzende Leistungen beanspruchen.

„Damit diese einmaligen begleitenden Leistungen nicht nur in seltenen Fällen übernommen werden, fordern wir vom JobCenter eine schnelle und transparente Information der Betroffenen“, so Ratsfrau Gabriele Giesecke. „Unserer Ansicht nach löst eine Neuberechnung der Regelsätze allein jedoch noch lange nicht die grundlegenden Konstruktionsmängel der Hartz-Gesetze. Solange Erwerbslose von ihren Jobcentern mehr gefordert als gefördert werden und solange Hartz IV das Einfallstor für Lohndumping auf dem Arbeitsmarkt ist, gehört es abgeschafft.“