Hartz-IV-Sanktionen: Verfassungswidrig und unmenschlich
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen um 60 oder sogar 100 Prozent bei Pflichtverletzungen der Empfänger*innen verfassungswidrig sind. Dazu Dominike Pauli, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Römer:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der letztinstanzliche Beleg dafür, dass dieses Hartz-IV-System unmenschlich ist. Die Sanktionierungsquote liegt gerade einmal bei 3 Prozent und trotzdem wird gerade hier gnadenlos und mit teilweise erheblichem bürokratischem Aufwand gegen die Empfänger*innen vorgegangen. Sinnvoller, als die Menschen mit Sanktionen zu schikanieren, wäre es, die in weiten Teilen völlig sinnlosen „Weiterbildungsmaßnahmen“ unter die Lupe zu nehmen. Um die Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt voranzubringen, braucht es vielmehr wirkliche Förderung. Vor allem die immer noch viel zu hohe Anzahl der Langzeitarbeitslosen braucht individuellere Beratung und Unterstützung. Hier ist auch die Stadt als Arbeitgeberin gefragt.“
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die Sachbearbeiter*innen jetzt die Möglichkeit, nach individueller Prüfung auch von 30-prozentigen und geringeren Sanktionen abzusehen.
„Wir fordern für Frankfurt, dass dieser Ermessenspielraum ausgenutzt und die Sanktionierung eingestellt wird. DIE LINKE. bleibt dabei und fühlt sich durch das Urteil bestätigt: Hartz-IV ist Armut per Gesetz und muss weg“, schließt Pauli.