Ja zur CityBahn!
Die LINKE&PIRATEN Rathausfraktion Wiesbaden begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 1. November einen Bürgerentscheid über den Bau einer Straßenbahn (CityBahn) stattfinden zu lassen.
Die Fraktion stimmte schon im ersten Wahlgang für die Fragestellung der Magistratsvorlage, in der die reale Verkehrsbelastung der Stadt mitbedacht wird.
„Nur eine nutzerfreundliche CityBahn mit einer schnellen Taktung kann als Alternative zum PKW dem täglichen Verkehrschaos abhelfen“, ist Brigitte Forßbohm, planungspolitische Sprecherin der Fraktion L&P, überzeugt.
„Freie (Auto)Fahrt für freie Bürger“ – das sei eine Parole, die das Autofahren mit Bürgerfreiheit gleichsetzte und schon immer zynisch war. Sie kam vor mehr als 60 Jahren auf, als der Autoverkehr rasant zunahm und richtete sich gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nötig wurden, um die in den 1950er Jahren ebenfalls rasant steigende Zahl der Verkehrstoten – darunter viele Kinder – zu senken. Von Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer*innen war dann bis in die heutige Zeit keine Rede mehr.
Im ebenfalls gestern beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan 2030 (VEP) werden hingegen gleiche Mobilitätschancen als Ziel formuliert. Der VEP, der auf einer umfangreichen Verkehrsuntersuchung beruht, berücksichtige das zu erwartende Wachstum der Stadt, aber auch die Veränderungen in den Erwartungen an Mobilität. So könne man beobachten, dass junge Menschen dem Auto nicht mehr die gleiche Priorität einräumen wie ältere, sondern eher dem Fahrrad und dem ÖPNV.
Die Vorstellungen der Fraktion L&P, die in Mobilität eine Grundvoraussetzung für soziale und kulturelle Teilhabe sieht, sind in den VEP eingegangen. Dies betrifft den Ausbau des ÖPNV, Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr als auch das allgemeine Ziel der Verkehrsberuhigung mit mehr Tempo-30-Zonen. Die Zusammenarbeit mit den OBR war in Bezug auf den VEP unterschiedlich erfolgreich. „Dennoch, es ist klar, der VEP ist keine Bibel, sondern ein Plan, der Nachbesserungen erfordert. Vor allem die Ausführungsvorlagen sollten in enger Abstimmung mit den Ortsbeiräten zustande kommen.“, so Forßbohm.