Köln soll Geflüchtete und Erwerbslose von Ausweisgebühren befreien
Auf der vergangenen Sitzung des Sozialausschusses stand ein Antrag der LINKEN zur Abstimmung. Die Verwaltung sollte prüfen, ob und wie Geflüchtete, Erwerbslose und Sozialgeldempfänger von Ausweisgebühren befreit werden können. Der Antrag fand mit 5:5 Stimmen keine Mehrheit und ist deswegen abgelehnt. Der Fraktionsvorsitzende Jörg Detjen kommentiert: „Interessant ist, dass die Grünen aus der Jamaika-Koalition ausscherten und sich enthielten."
„Gerade für Geflüchtete sind Ausweise nicht finanzierbar", weiß Klaus Roth, Bezirksvertreter und ehrenamtlicher Sozialberater in Chorweiler. „Ein Ausweis kostet 60 Euro und ist längstens 3 Jahre gültig. Die im monatlichen Regelsatz dafür vorgesehenen 25 Cent müssten 20 Jahre lang angespart werden, um den Ausweis zu bezahlen. Das ist absurd!"
Ausweise für Erwerbslose und Sozialgeldempfänger sind mit 28,80 Euro nicht so teuer. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Berlin am 21. April 2016 die Ablehnung eines Antrages auf Gebührenbefreiung für einen Personalausweis eines Bürgers, der Leistungen nach dem SGB II bekommt, für rechtswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat schließlich in der Personalausweisgebührenverordnung festgehalten, dass für Bedürftige auf eine Kostenerstattung ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Die Stadt Düsseldorf praktiziert die Befreiung nach Einzelfallprüfung.
„Daraus ergibt sich ein klarer Auftrag an die Verwaltung. Sie muss den Willen des Gesetzgebers umsetzen und Bedürftige von den Ausweisgebühren befreien", ist der Fraktionsvorsitzende Jörg Detjen überzeugt. „Stadtdirektor Keller hat eine Erstattung als Darlehen vorgeschlagen. Doch das ist nur eine Nebelkerze! Gerade dieses Verfahren hat das Sozialgericht Köln am 19.4.2018 ausgeschlossen (S 31 AS 78/18)."
„Wir werden den Betroffenen raten, ihr Recht einzuklagen", erklären Jörg Detjen und Klaus Roth übereinstimmend.