Landrat des Ilmkreises akzeptiert Gerichtsurteil zum Ordnungsgeld nicht
„Der CDU-Landrat des Ilm-Kreises, Dr. Benno Kaufhold will auch weiterhin den Kreistagsmitgliedern einen Maulkorb verpassen und Informationen von der Öffentlichkeit fern halten“, kritisiert das Kreistags- und Landtagsmitglied der LINKEN, Frank Kuschel. Nach Information des Verwaltungsgerichtes Weimar habe der Landrat des Ilm-Kreises das Urteil zum Ordnungsgeld gegen Frank Kuschel nicht akzeptiert und dagegen Rechtsmittel eingelegt. Mitte März 2010 hatte das Verwaltungsgericht Weimar entschieden, dass das vom Kreistag verhängte Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro gegen Kuschel zu Unrecht festgesetzt wurde.
Eine Mehrheit des Kreistages war überzeugt, dass Kuschel gesetzeswidrig eine Information aus einer Ausschusssitzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Dabei ging es um eine rechtswidrige Auftragsvergabe von Planungsleistungen im Wert von über 400.000 Euro. Dieser Auftrag hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Stattdessen wurde der Auftrag ohne Ausschreibung an ein Erfurter Planungsbüro vergeben. Selbst der damalige CDU-Innenminister musste den Rechtsverstoß seines Parteifreundes Dr. Benno Kaufhold eingestehen. Doch während der Gesetzesverstoß des CDU-Landrates ohne Folgen blieb, versuchte die Kreistagsmehrheit die Offenlegung des Rechtsverstoßes durch Kuschel zu bestrafen. „Dieses Agieren einer Kreistagsmehrheit ist bezeichnend für das gegenwärtige Demokratieverständnis“, so Frank Kuschel.
Rechtsverstöße durch den Landrat sollten verschwiegen werden und wer dies nicht mitmacht, werde abgestraft. Diesem Verständnis hat das Verwaltungsgericht ein deutliches Stoppzeichen gesetzt. Gleichzeitig wurden auch die Abgeordnetenrechte gestärkt. Das Gericht urteilte, dass Landtagsabgeordnete nicht daran gehindert werden dürfen, alle Informationen zu veröffentlichen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Doch wer nun annahm, der CDU-Landrat respektiere die Gerichtsentscheidung, hat sich gründlich geirrt. „Die demokratische Schieflage im Kreistag des Ilm-Kreises soll nach Meinung des Landrates nicht wieder gerade gerückt werden“, ist der Linkspolitiker überzeugt.
Nun werde das Thüringer Oberverwaltungsgericht entscheiden müssen. Mit welcher Begründung der Landrat Rechtsmittel eingelegt hat, ist bisher nicht bekannt. Das Gericht will erst in den nächsten Tagen die Begründung des Landrates veröffentlichen. Unabhängig davon ist aber jetzt bereits klar: „Die Landratsentscheidung stärkt die Demokratie keinesfalls. Es gibt keine Gründe, Kommunalpolitik mit einem Deckmantel des Schweigens und Verschweigens zu versehen. Wer dies, wie der CDU-Landrat verhindern will, muss sich nicht über Spekulationen und Misstrauen wundern“, so Frank Kuschel abschließend.