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Niedersachsen - Kreis Göttingen

LINKE erwägt rechtliche Schritte gegen Landkreisverwaltung - Landrat kommt Auskunftspflicht nach § 35a NLO nicht nach

Die Fraktion der LINKEN im Kreistag hat sich mit einem Schreiben an die Kommunalaufsicht gewandt, in dem sie mit rechtlichen Schritten gegen die Landkreisverwaltung droht. Anlass für den Ärger liegt in einer wiederholten Verweigerung einer Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der LINKEN zur Übernahme von Heizkosten für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII. Die Anfrage wurde erstmalig im Sozialausschuss am 26. November 2008 und mangels einer befriedigenden Antwort erneut im Kreistag vom 17. Dezember gestellt.

Hintergrund der Anfrage ist der Umstand, dass die Landkreisverwaltung trotz gegensätzlicher Rechtssprechung die bewilligten Heizkosten nach Pauschalen bemisst und nicht die tatsächlich angefallenen Kosten übernimmt. „Damit spart die Verwaltung jährlich sechsstellige Beträge auf Kosten der Hartz IV-Empfänger“, ärgert sich Andreas Gemmecke, Kreistagabgeordneter der LINKEN. „Unsere Anfrage hatte das Ziel, diesen Misstand endlich aufzudecken und mit den Fakten zu belegen, die uns die Verwaltung jetzt verweigert. Das ist ein Skandal!“

Die Verwaltungsspitze begründete ihre Entscheidung mit dem Umstand, dass das von ihr benutzte Computerprogramm die geforderten Daten nicht erfasse, deren Ermittlung also verhältnismäßig aufwendig wäre. Darauf kontert Eckhard Fascher, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag: „Dass Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme gilt aber nur für den Regelfall. Wenn der Landkreis systematisch und über Jahre hinweg Hartz IV-Empfänger um seine Rechte bringt, dann ist das ein Sonderfall und somit kein Aufwand zur Herstellung von Recht und Gesetzt zu groß. Der Hinweis auf den hohen Arbeitsaufwand scheint der Verwaltung als willkommener Vorwand zur weiteren Vertuschung dieser Unrechtsmäßigkeit zu dienen.“

Die Abgeordneten hoffen auf eine angemessene Reaktion des Innenministeriums und behalten sich rechtliche Schritte vor.