LINKE fordert bessere Entlohnung für MitarbeiterInnen der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
In der kommenden Ratssitzung beantragt DIE LINKE eine Entlohnung für die MitarbeiterInnen mit Behinderung in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM), die sich an den gesetzlichen Mindestlohn anlehnt.
Hierzu erklärt Carmen Hornung-Jahn, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion DIE LINKE. Duisburg: „In den letzten Wochen wurde sehr viel über die Bezüge der ehemaligen Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Frau Rogg, gesprochen. Überhöhte Bezüge von Geschäftsführer*innen städtischer Beteiligungsgesellschaften sind ein drängendes Problem. Diesbezüglich ist DIE LINKE auch schon aktiv geworden und hat einen Antrag gestellt, um dies in Zukunft zu verhindern.
Allerdings darf in diesem Zusammenhang nicht in Vergessenheit geraten, wer eigentlich im Mittelpunkt der WfbM steht: Die Mitarbeiter*innen mit Behinderung. Aber genau diese Mitarbeiter*innen leisten dort hervorragende Arbeit und werden nur mit einem winzigen Pseudo-Gehalt entlohnt, das durch Transferleistungen aufgestockt werden muss. Unterm Strich bleibt ein zur Verfügung stehendes Einkommen, was unakzeptabel gering ausfällt.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es besonders viele Diskriminierungen und strukturelle Zugangsbeschränkungen: auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialraum, im Verkehr, in der Bildung und in der ehrenamtlichen und politischen Betätigung. Das muss sich ändern. Ein wichtiges Kriterium zur aktiven, selbstbestimmten Teilhabe am politischen, sozialen und kulturellen Leben ist die finanzielle Ausstattung.
Um eine fairere Entlohnung der Mitarbeiter*innen in der WfbM anzustoßen, fordern wir mit unserem Antrag den Oberbürgermeister auf, sich gegenüber der Landes- und Bundesregierung dafür stark zu machen, dass Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zukünftig eine Entlohnung für ihre Tätigkeit erhalten, die sich an den gesetzlichen Mindestlohn anlehnt.“