LINKE fordert mehr Zuschüsse - „Pauschalierte Heizkostenerstattung rechtswidrig“
Fulda - Nach dem Antrag der Linken.Offen Liste erhöht das Amt für Arbeit und Soziales im Kreis Fulda die Heizkostenzuschüsse von 0,80 auf 0,88 Euro. Mit der „Explosion der Heizkosten“ kämen immer mehr Bürger in finanzielle Schwierigkeiten.
Insbesondere für die Empfänger von Arbeitslosengeld II seien die Nachforderungen aus der Heizkostenabrechnung kaum zu tragen. Daher hat die Linke.Offene. Liste im Mai eine Erhöhung der Zuschüsse gefordert. Auf der Kreistagsitzung am Montag den 09.06.2008 hat Landrat Bernd Woide „nun die Erhöhung im Kreistag dargestellt und begründet“. Die Linke.Offene.Liste begrüßt diesen Schritt, hält aber die Erhöhung für unzureichend. Gegenüber dem letzten Jahr hätten sich die Heizölpreise um über 50 Prozent verteuert. Eine Erhöhung der Zuschüsse um 8 Cent sei bei weitem nicht ausreichend. In vielen Fällen stünden in diesem Jahr Nachforderung bei den Heizkosten von 500 und mehr Euro an. Nach neuesten Berechnungen sein die Heizkosten pro Quadratmeter auf über 1 Euro/Monat gestiegen. „Noch 2007 lagen nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes die Kosten pro Quadratmeter bei durchschnittlich 0,84 pro Monat in Hessen. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Heizkosten für Hartz IV-Empfänger höher liegen dürften, da sie sich ordentlich gedämmte Wohnungen und solche mit modernen Heizungsanlagen, gar nicht leisten können“, heißt es in der Mitteilung der Linken.
„Pauschalierte Heizkostenerstattung rechtswidrig“
Nach Auffassung der Linken.Offenen Liste ist die Praxis vom Amt für Arbeit und Soziales im Landkreis Fulda Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) nur pauschalierte Heizkosten zu erstatten rechtswidrig. Maßgeblich sind vielmehr angemessenen Abschlagszahlungen und etwaige Nachzahlungsforderungen des Energieversorgers.
Den Antrag der Linken.Offen Liste, die Berechnung der Zuschüsse nicht pauschaliert sondern entsprechend der tatsächlichen Kosten vorzunehmen, lehnte der Kreistag mit der CDU Mehrheit ab. Dies obwohl laut der Linken bereits mehrere Sozialgerichte eine pauschalierte Zahlung als rechtswidrig bezeichnet haben. <//span>