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Bonn

Linksfraktion Bonn: Widerspruch!

Auf Anfrage* der Linksfraktion hat die Stadtverwaltung jetzt offengelegt, in welchem Ausmaß persönliche Daten von der Stadt an Dritte weitergegeben werden. Jährlich werden 110.000 Melderegisteranfragen zu persönlichen Datensätzen von der Stadt Bonn beantwortet. Die Stadt kassierte hierfür seit Juli 2010 Gebühren in Höhe von 400.000 EUR**. Die Linksfraktion kritisiert, dass die Stadt auch kommerziellen Datenhändlern, wie etwa regis24 einen vereinfachten Zugriff auf persönliche Daten durch elektronische Melderegisterabfrage ermöglicht.

Eine nähere Kontrolle der Motivation bzw. des berechtigten Interesses im Einzelfall ist so praktisch nicht möglich. Dass auch die öffentliche Hand mit der Datenplattform des Landes (d-NRW) vergleichbar auf Daten zugreift,macht die Sache nicht besser.

Die Verwaltung hat auf Anfrage der Linksfraktion klargestellt, dass sie nicht in jedem Fall zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist, dies vielmehr in ihrem Ermessen liegt. Bislang wird dieses Ermessen aber praktisch nicht ausgeübt. Das verwundert auch nicht, wenn man die hohen Einnahmen der Stadt durch die Melderegisterauskünfte sieht. Gerade im Bereich der vereinfachten elektronischen Abfrage dürfte die Stadt Einnahmen praktisch ohne eigenen Aufwand erzielen. Die grundrechtssensible Herausgabe persönlicher Daten darf aber von städtischer Seite nicht aus finanziellem Eigeninteresse heraus erfolgen.

Immerhin weist die Verwaltung mit der Beantwortung unserer Anfrage auf die vielfältigen Möglichkeiten hin, der Weitergabe der Daten durch die Stadt zu widersprechen. Hiervon haben bislang auch bereits rund 18.000 BonnerInnen Gebrauch gemacht. Derartige Widersprüche können ohne Weiteres gegenüber dem Bürgeramt erklärt werden können. Nach der Verwaltungsstellungnahme nimmt die Stadt die Widersprüche auch telefonisch (776677) oder per Mail und damit letztlich formlos entgegen.

Die Linksfraktion hofft, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Melderechtes insoweit abändert, dass die Weitergabe zu Werbezwecken künftig erst nach positiver Zustimmung der Betroffenen ermöglicht wird. Bis dahin sollten die BonnerInnen das Heft des Handelns durch Widersprüche selbst in die Hand nehmen und die Stadt ihre Ermessensspielräume zur Einschränkung des Ausverkaufs privater Daten für kommerzielle Zwecke nutzen.


* vgl. Anfrage der Linksfraktion „Datenschutz im Meldeamt“, Drs. 1212183, link: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/12/1212183.pdf

** vgl. Antwort der Verwaltung: Drs. 1212183ST2, link: 
http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/12/1212183ST2.pdf