Zum Hauptinhalt springen
Bonn

Mehr Transparenz bei kommunalen Unternehmen

Das nordrhein-westfälische Transparenzgesetz erhebt den berechtigten Anspruch, dass für die Öffentlichkeit erkennbar ist, was die Chefs in kommunalen Unternehmen verdienen. Tatsächlich wurde in den meisten Gesellschaftsverträgen der Bonner Beteiligungsunternehmen auch auf Druck der Linksfraktion Bonn hin der Grundsatz verankert, dass diese Angaben im Jahresabschluss oder Geschäftsbericht veröffentlicht werden. In der Praxis garantiert dies allerdings nicht, dass die Öffentlichkeit auch wirklich davon erfährt.

Denn wie die Verwaltung jetzt auf Anfrage[1] der Linksfraktion darlegt, verzichtet die Mehrzahl der Unternehmen darauf, die Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte mit den Gehaltsangaben auf der eigenen Homepage zum Abruf bereitzustellen. Von einer Bekanntmachung für die interessierte Öffentlichkeit kann aber kaum die Rede sein, wenn die Angaben nur in Hochglanzbroschüren für wenige KommunalpolitikerInnen zu finden sind.

Die Linksfraktion begrüßt deshalb, dass die Verwaltung jetzt darauf hinwirken wird, dass zukünftig durchgängig eine Veröffentlichung auch auf den Unternehmenshomepages erfolgt. Das wäre im Sinne tatsächlicher Transparenz! Schritte in diese Richtung hatte die Linksfraktion bereits dadurch durchsetzen können, dass die Angaben jetzt auch unternehmensbezogen im städtischen Beteiligungsbericht[2] aufgeführt werden. Dem hatten sich allerdings die Kongressgesellschaft BonnCC und die Wohnungs­baugesellschaft Vebowag verweigert. Geschäftsführer in Personalunion ist dort Dr. Kleine-Hartlage. Diese Weigerung widerspricht nicht nur den legitimen Transparenzansprüchen der Öffentlichkeit. Es ist auch deshalb unverständlich, da die Angaben an anderer Stelle ‑ wenn auch quasi versteckt ‑ bereits veröffentlicht wurden, wie die Verwaltung jetzt in ihrer Stellungnahme aufgezeigt hat.[3]

Wir werden weiter darauf drängen, dass umfassende Transparenz über die Spitzengehälter in kommunalen Unternehmen geschaffen wird. Denn öffentliche Unternehmen sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Überzogene Gehälter wie in privaten Konzernen dürfen da kein Vergleichsmaßstab sein, vielmehr muss gelten: Mehr als der Oberbürgermeisters muss kein Geschäftsführer oder Vorstand eines gemeinwohlorientierten kommunalen Unternehmens verdienen.



[1] Drs. 1410306, Antwort 1410306ST2.

[3] Demnach erhielt Dr. Kleine-Hartlage als Geschäftsführer der Vebowag in 2012 191.593 EUR sowie als Geschäftsführer der BonnCC in 2011 54.000 EUR, vgl. Geschäftsbericht Vebowag 2012, S. 27 (nicht online) sowie die Anlage zum Haushalt der Stadt: http://www2.bonn.de/haushalt/hh1314/pdf/anwpbncc.pdf (S. 8).