Rat bekräftigt: Abschiebehaft soll der Vergangenheit angehören
Der Bonner Stadtrat hat sich erneut mit Mehrheit gegen die Verhängung von Abschiebehaft und für die Abschaffung dieser unverhältnismäßigen Maßnahme zur Erleichterung der angeordneten Ausreise ausgesprochen. Mit einem gemeinsamen Ergänzungsantrag reagierten Linksfraktion, SPD, Grüne und Piraten so auf die Beanstandung des Beschlusses „Stopp der Beantragung von Abschiebehaft“ durch Oberbürgermeister Nimptsch.
Mit der Mehrheit der genannten Fraktionen werden Bundestag und Bundesrat nun aufgefordert, die gesetzliche Grundlage für die Abschiebehaft abzuschaffen. Zugleich wird an das Land Nordrhein-Westfalen appelliert, die derzeit praktizierte Verbringung von Abschiebehäftlingen nach Berlin auszusetzen und alle Landesrichtlinien zugunsten der grundsätzlichen Vermeidung von Abschiebehaft zu überarbeiten.
Der Bonner Ausländerbehörde wurde aufgegeben, ihren tatsächlich vorhandenen Ermessensspielraum in vollem Umfang und stärker als bisher zu nutzen, um auf die Beantragung von Abschiebehaft zu verzichten. In diesem Zusammenhang äußerten die InitiatorInnen des Ergänzungsantrags massive Kritik an den Stellungnahmen der Verwaltung, die den eigenen Ermessenspielraum der Bonner Ausländerbehörde grundsätzlich negierte.
Auch deshalb sieht der neuerliche Beschluss nun vor, dass alle Haftanträge, die die Ausländerbehörde stellt und die sie aus ihrer Sicht zwingend stellen muss, dem Sozialausschuss in nichtöffentlicher Sitzung in vollständiger Form vorgelegt werden müssen. Auf diese Weise kann sich der Rat ein Bild vom jeweiligen Einzelfall machen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der sehr hohen Quote von Abschiebhaftanträgen, die einer höchstrichterlichen Überprüfung nicht standhalten, scheint ein genauer Blick auf diese Anträge angezeigt. Wir hoffen, dass dies bereits zu einer höheren Sensibilisierung des Ausländeramtes bei der nur als ultima ratio in Betracht kommenden Beantragung von Abschiebehaft führt. Zudem kann die Politik in Kenntnis der konkreten Abläufe dann auch strukturelle Konsequenzen zur Verwaltungspraxis erwägen.
Abschiebehaft ist kein akzeptables Mittel allein zur Erleichterung und Sicherstellung der angeordneten Ausreise bzw. Abschiebung. Es sollte alles getan werden, damit dieser unverhältnismäßige Eingriff in die Freiheitsrechte der Vergangenheit angehört. Dieses Signal hat der Bonner Rat jetzt erneut in aller Klarheit ausgesendet!
Antrag (Link)