Städte im Hartz IV-Bezug
Aus der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss Soziales, Senioren und Wohnen geht hervor: Die von Bundesregierung und Bundestag beschlossene Kürzung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II wird das Defizit des städtischen Haushaltes um rund 7,3 Millionen Euro erhöhen. Einsparungen, die Übergangskämmerer Walter-Borjans für diesen Bereich vorgesehen hat, werden somit unmöglich und der Druck auf die Betroffenen erhöht.
„Für die BezieherInnen von Sozialleistungen, für Menschen, die in Folge der Arbeitsmarktreformen in den Niedriglohnsektor gedrängt werden wie zum Beispiel bei Schlecker und auch für die Städte und Gemeinden gilt: „Hartz IV ist Armut per Gesetz!“ Städte und Gemeinden müssen sich jetzt gemeinsam gegen die Belastungspolitik der Bundesregierung wehren.“
Die Bundesregierung beabsichtigt, zum dritten Mal in Folge die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung abzusenken. Da die kommunalen Aufwendungen jedoch seit Jahren stabil sind, bedeutet dies, dass sich der Bund schrittweise aus der gesetzlich normierten finanziellen Mitverantwortung zurückzieht. Für 2010 wird aufgrund der Wirtschaftskrise mit einem deutlichen Anstieg der Kosten gerechnet. Die in § 46 SGB II festgeschriebene Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. € jährlich wurde allenfalls im ersten Jahr nach Einführung des SGB II erreicht. Seither ist die kommunale Belastung in mehreren Sprüngen deutlich und einseitig gestiegen.
Bei Auslaufen der Kurzarbeitergelder und einem Einbruch auf dem Arbeitsmarkt werden sich die Belastungen der Kommunen und damit auch deren Defizit erheblich erhöhen.
Stahlhofen weiter:
„Es ist schon bezeichnend, dass der Bundestag am selben Tag das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz und die Kürzung der Bundesbeteiligung beschlossen hat. Eines der Argumente war, das die Kommunen so einen Anreiz zur Senkung der Unterkunftskosten erhielten. Anscheinend gilt auch hier, dass Fordern vor dem Fördern kommt. Auch die von verschiedensten Seiten mittlerweile inflationär eingebrachten Reformvorschläge der Reform verbessern dieses schlechte Gesetz weder für die Betroffenen noch für die Kommunen.
Die nachhaltigste Entlastung für Menschen und Kommunen ist die Einführung eines einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohns und die sofortige Anhebung der Regelleistung.“