Urteil des Berliner Sozialgerichts zu fehlerhaften Mietobergrenzen ernst nehmen / DIE LINKE: Mietobergrenzen aussetzen
Zahlreiche Kommunen versuchen durch die Festsetzung von Mietobergrenzen die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach SGB II so gering wie möglich zu halten. "Das ist eine kommunale Sanktion gegen Betroffene von Hartz-IV. Deshalb haben wir 2011 gegen die Festsetzung von Mietobergrenzen in der Region Hannover gestimmt", erläutert Stefan Müller, Vorsitzender der Linksfraktion in der Region, seine Position.
Nun sorgt ein Urteil des Berliner Sozialgerichts in diesem Zusammenhang für viel Aufmerksamkeit. Es stellt fest, dass die festgelegten Mietobergrenzen in Berlin um bis zu 25% zu niedrig angesetzt sind. Das Gericht moniert u. a., dass fast zweieinhalb Jahre alte Daten für die Festsetzung der Mietobergrenzen herangezogen wurden. Dies sei bei einer dynamischen Entwicklung des Wohnungsmarktes in Berlin keine akzeptable Grundlage. „Im vergangenen Jahr gab es in der Region Hannover ebenfalls sehr dynamische Entwicklungen, also überdurchschnittliche Mieterhöhungen“, argumentiert Müller. Außerdem gibt es viele mietrelevante Werte, die wegen fehlender Rückmeldungen der Eigentümer gar nicht erhoben werden konnten. Deshalb ist Müllers Auffassung nach das Berliner Urteil auch auf die Situation in der Region Hannover anwendbar.
Bereits im vergangenen Sommer kassierte das Sozialgericht Dessau-Roßlau die festgesetzten Mietobergrenzen in gleich 25 Kommunen wegen fehlender schlüssiger Konzepte zur Ermittlung der Mietobergrenzen.
Bis die Mietobergrenzen in den beanstandeten Ländern und Kommunen neu geregelt sind, müssen Betroffene jeweils einzeln vor Gericht ziehen und sich ihr Recht einklagen. "Das ist für die Betroffenen eine zusätzliche Hürde, um an ihr Recht zu kommen", findet Müller.
Deshalb sollen nach Ansicht der LINKEN in der Region Hannover keine weiteren Aufforderungen zur Kostensenkung verschickt werden.
Müllers Fraktion hat der Regionsverwaltung darüber hinaus einen umfangreichen Fragenkatalog zum Zustandekommen der Mietobergrenzen in der Region Hannover vorgelegt. "Wir sind der Auffassung, dass die festgesetzten Miethöhen nicht der Realität auf dem Wohnungsmarkt entsprechen. Daher sind wir gerne bereit Musterklagen von Betroffenen zu unterstützen, um die Unrechtmäßigkeit oder Rechtmäßigkeit der Mietobergrenzen gerichtlich feststellen zu lassen". Der Regionsverwaltung rät Müller, das Urteil des Berliner Sozialgerichts genauestens zu studieren und sehr ernst zu nehmen