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Kassel

Zügige Umsetzung des Bundessozialgerichtsurteils für Erwerbsunfähige

Jahrelang bestand die bundesweite Praxis der Sozialämter darin, volljährigen erwerbsunfähigen Menschen mit Behinderung den vollen Regelsatz vorzuenthalten, nur weil sie sich den Haushalt mit anderen in der Familie oder einer Wohngemeinschaft teilen. Mit Urteil vom

 

23.07.2014 hat das Bundessozialgericht nun entschieden, dass die pauschale Einstufung in die Regelbedarfsstufe III eine ungerechtfertigte Benachteiligung darstellt. Denn sofern sich der behinderte Mensch nach seinen geistig-seelischen und körperlichen Fähigkeiten an der Haushaltsführung beteiligt, besteht Anspruch auf den vollen Regelsatz nach Regelbedarfsstufe I.

 

„Nun ist die Stadt Kassel gefordert die jahrelange Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu korrigieren. Allen, denen bisher der volle Regelsatz rechtswidrig vorenthalten worden ist, sollte das Geld zügig rückwirkend ausgezahlt werden“, so Vera Kaufmann, sozialpolitische Sprecherin der Kasseler Linken.

 

In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses wird auf Anfrage der Kasseler Linke beantwortet werden, wie viele Menschen bisher zu niedrig eingestuft wurden und wie das Sozialamt das Urteil des Bundessozialgerichts umsetzen wird. Zur Sicherheit sollten Betroffene, die selbst in irgendeiner Form im Haushalt mithelfen, selbst aktiv werden und die Einstufung in die Regelbedarfsstufe III überprüfen lassen. Ein Musterantrag kann auf der Internetseite der Kasseler Linke heruntergeladen werden: 

http://kasseler-linke.de/ oder unter:

http://sozialkompass-kassel.de/aktuelles.

 

Link zur Anfrage:

http://kasseler-linke.de/antraege-und-anfragen/1070-umsetzung-des-bundessozialgerichtsurteils-f%C3%BCr-erwerbsunf%C3%A4hige