Informationen zum Konjunkturpaket II - die Links werden je nach Gegebenheit zum Teil auch länderspezifisch ergänzt.
Der Musterantrag muss noch Eure jeweilige Situation vor Ort angepasst werden. Das Konjunkturpaket II sieht Gelder für die kommunalen Investitionen vor. Nach dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II muss eine Meldung der Länder an den Bund schon Ende Mai erfolgen, die Meldungen der Kommune damit entsprechend eher. Um zu verhindern, dass ihr als gewählte VertreterInnen aus tatsächlicher oder vorgeblicher Zeitnot erst in einem rückwirkenden Beschluss an der Planung für diese Investitionen beteiligt werdet, kann es möglich sein, dass ihr einen entsprechenden Antrag stellen müsst.
Je nach örtlicher Gegebenheit kann es auch notwendig werden, die unverzügliche Einberufung des Rates/Kreistages etc. durch die Ratsmitglieder/Kreistagsmitglieder zu fordern. Hierfür sind die unterschiedlichen Gemeindeordnungen zu beachten, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein z.B. müssen 1/3 der Mandatierten eine solche Forderung erheben. Ergänzung: Ein auf dem Musterantrag basierender Antrag wurde derweil in Gotha angenommen.
Schlagworte: Banken- und Finanzkrise, Haushalt und Finanzen, Konjunkturförderung, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
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