Mit dem Thema Information und Geheimhaltung verbinden sich Fragen die gerade Politik und Verwaltung schon immer begleitet haben und insbesondere auch Mitglieder von Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen besonders beschäftigt: Was darf ich aus diesem Mandat heraus öffentlich machen? Um diese Fragestellung zu klären wurde eine Expertise in Auftrag gegeben, die untersucht hat, inwieweit die Rechtsprechungen zum Pressegesetz in Niedersachsen und in NRW vergleichbar sind und welche Auswirkungen Urteile des bayrischen Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofes auf die Auskunftspflichten nach der Gemeindeordnung NRW und das Informationsfreiheitsgesetz NRW haben. Auf dieser Grundlage wurde ein Antrag erarbeitet, in dem die die Verwaltung beauftragt wird, zusammen mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften ein Verfahren für mehr Transparenz der Tätigkeiten und Entscheidungen der Aufsichtsräte zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Februar 2009: Das Rechtsamt der Stadt Essen kommt zu der Auffassung, dass das Mehr an Transparenz, vom Grundsatz gerechtfertigt ist - siehe auch beigefügter Ausschnitt aus dem Protokoll: 215Antwort_Verwaltung
Schlagworte: Beteilungsgesellschaften, Demokratie, kommunale Einrichtungen, Privatisierung, Stadtwerke, Transparenz, NRW
Dokumente und weitere Informationen: