Der überwiegende Teil der Kindertagespflege wird nach wie vor privat organisiert und verstößt somit gegen § 43 SGB VIII (Erlaubnispflicht der Tagespflege). Dies führt nicht nur zu einer häufig unzumutbaren Kostenbelastung für viele Familien und zu prekären Lebenssituationen der Tagesmütter, sondern auch zu erheblichen Einbußen bezüglich den Qualitätsstandards. Die zum Kindeswohl von den öffentlichen Trägern eingeführten Qualifizierungsmaßnahmen versanden, wenn es weder für Eltern, noch für das Tagespflegepersonal Anreize gibt, sie zu nutzen. Die öffentlichen Zuschüsse für die Vergütung des Personals müssen auf ein Niveau angehoben werden, welches den Tagespflegeeltern einen Lebensstandard über dem Existenzminimum ermöglicht und damit die Voraussetzung für die Beendigung schwarzer Tätigkeit bildet!
Schlagworte: Bildung, Frauen, Gleichstellung, Kinder- und Jugendliche, KiTa, kommunale Einrichtungen, Niedersachsen
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