Die Baumschutzsatzung wurde aufgehoben in der von vielen angezweifelten
und inzwischen durch die Fakten widerlegten Hoffnung, die Bürger würden umsichtig und schonend mit dem Baumbestand umgehen. Gleichzeitig wurden die bis dahin geltende Pflicht zu Ersatzpflanzungen oder entsprechenden Kompensationsabgaben aufgehoben.
Unwidersprochen entsteht durch die Fällung eines Baumes ein ökologischer Schaden, da seine
CO2-mindernde, Feinstaub absorbierende, Hitze mildernde und Insekten unterhaltende Funktion
unumkehrbar verloren geht. Das dieser der Allgemeinheit zugefügte Schaden kompensiert werden
muss, sollte dem mündigen und umsichtigen Bürger nahe gebracht werden können.
Schlagworte: Baum- und Heckenschutz, Haushalt und Finanzen, Klima, Umwelt und Naturschutz, Verwaltung, NRW
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