Der Nds. Landtag hat am 27.03.2019 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum (NzwEWG) beschlossen.
Dieses Gesetz ermächtigt die Gemeinden für ihr Gebiet Zweckentfremdungssatzungen zu
beschließen, wenn auf ihrem Territorium Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen
nicht zur Verfügung stehen und daher die Wohnraumversorgung gefährdet ist.
Danach wird die Umwandlung von Wohnraum für andere Zwecke, die bauliche Veränderung
von Wohnraum, die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen, außerdem der
Leerstand und auch die Beseitigung von Wohnraum von einer behördlichen Genehmigung
abhängig gemacht., die nur unter besonderen Voraussetzungen zu erteilen ist. Für Verstöße
gegen das Gesetz trifft das Gesetz Vorkehrungen in Form von Bußgeldvorschriften.
Schlagworte: Sozialpolitik, Wohnen, Niedersachsen
Dokumente und weitere Informationen: