Die EU, das Land NRW, die Bundesrepublik Deutschland und weitere Institutionen bieten eine Vielzahl an möglichen Förderungen an. Eine dafür eingerichtete Stabsstelle wird die Chancen auf erfolgreiche Akquise von Drittmitteln deutlich erhöhen und damit den Haushalt des Kreises entlasten. Selbstverständlich werden auch heute schon Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen. Eine zentrale Stelle hat jedoch den Vorteil, dass die MitarbeiterInnen spezifischer geschult werden können. Auch fehlen in den Verwaltungsvorlagen des Kreistags und seiner Ausschüsse derzeit noch Hinweise auf Förderungsmöglichkeiten. Die Stadt Bonn nutzt diese Möglichkeit schon seit Jahren erfolgreich. In vielen Fällen wird es Sinn machen, kleinere Änderungen an Projekten zu prüfen, wenn dadurch eine Förderung möglich wird.
Die beantragte Stelle soll darüber hinaus für das zentrale Fristenmanagement der Kreisverwaltung verantwortlich zeichnen. Viele Drittmittel sind an Fristen gebunden. Die Stadt Augsburg hat gerade schmerzlich feststellen müssen, welche gewaltigen finanziellen Risiken durch versäumte Fristen entstehen können. http://www.sueddeutsche.de/bayern/schwaben-sachbearbeiter-geht-einfach-heim-panne-kostet-augsburg-fast-drei-millionen-euro-1.4012378
Im Sinne von mehr Rechtssicherheit ist es daher geboten, wenn die Einhaltung von Fristen nicht mehr allein in der Verantwortung einzelner MitarbeiterInnen, bzw. Fachabteilungen liegt, sondern darüber hinaus zentral koordiniert wird.
Schlagworte: Haushalt und Finanzen, Verwaltung, NRW
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