Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie garantiert
Menschen mit Behinderungen im Artikel 19 eine unabhängige Lebensführung,
sodass sie „die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu
entscheiden, wo und mit wem sie leben..." Eine Voraussetzung für die Ausübung dieses Wahlrechts sind ausreichend barrierefreie Wohnungen. Barrierefreie Wohnungen nutzen Menschen mit Behinderungen, aber auch alten Menschen oder auch z. B. Familien mit kleinen Kindern.
Über das kommunale Wohnraumförderungsprogramm haben wir die Möglichkeit,
barrierefreies Wohnen und damit selbstbestimmtes Leben zu fördern und zu
ermöglichen.
Schlagworte: Barrierefreiheit, Menschen mit Behinderungen, Stadtentwicklung, Un-Behindertenrechtskonvention, Wohnen, Hessen
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