Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen im Artikel 19, Unabhängige Lebensführung, dass sie „die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.“
Eine Voraussetzung dafür ist, dass es genügend barrierefreie Wohnungen gibt, die es ermöglichen, das Wahlrecht auszuüben. Barrierefreie Wohnungen nutzen Menschen mit Behinderungen, aber auch alten Menschen oder auch z. B. Familien mit kleinen Kindern.
Schlagworte: Barrierefreiheit, Inklusion, Menschen mit Behinderungen, SeniorInnen, Un-Behindertenrechtskonvention, NRW
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