Alle Schülerinnen und Schüler in Hessen müssen ohne Benachteiligung zu ihrer Schule kommen können und ebenso zu außerschulischen Bildungs-, Kultur- und Freizeitorten. Es darf nicht vom Geldbeutel ihrer Eltern abhängen, ob sie behütet und sicher mit dem Bus fahren können oder ob sie ihren Schulweg alleine und über Feldwege, vielbefahrene Kreuzungen oder menschenleere Straßen ohne soziale Kontrolle bewältigen müssen. Die Regelung, dass ein Schulweg von zwei beziehungsweise drei Kilometern zumutbar ist, muss deshalb durch ein kostenfreies Schüler- und Schülerinnen-Ticket ersetzt werden – für den Besuch aller Schulen und darüber hinaus zur Nutzung in der schulfreien Zeit.
Schlagworte: Kinder- und Jugendliche, ÖPNV, Schule, Sozialpass - Sozialticket, U25, Verkehr, Hessen
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