Das neue hessische Vergabegesetz stellt nur allgemein fest, dass bei der Vergabe soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden können. Konkretes wird nicht genannt. Diese Lücke hat nun mit den Stimmen der Koalition von SPD und Alternativer Liste Alsfeld die Alsfelder Stadtverordnetenversammlung geschlossen.
Der Magistrat wurde beauftragt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um soziale und ökologische Kriterien bei der Beschaffungs- und Vergabepraxis anzuwenden.
Dabei soll insbesondere auf die Bereiche der Tariftreue, der Einhaltung der Kernanbeitsnorrmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Gleichstellung von Männern und Frauen (z.B. die Entgeldgleichheit bei gleicher Arbeit), Beteligung an der Erstausbildung und die umweltverträgliche und energiesparende Beschaffung geachtet werden.
Schlagworte: Arbeitnehmerrechte, Haushalt und Finanzen, öffentliche Ausschreibungen, Sozialpolitik, Tarifeinhaltung, Transparenz, Umwelt und Naturschutz, Verwaltung, Hessen
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