Seit Sommer 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung in der Folge der Rechtsprechung zur Auskömmlichkeit der Hartz IV-Bezüge für Kinder in Bedarfsgemeinschaften. Die Mittel dafür werden bekanntlich über die Kosten der Unterkunft an die Kommunen ausgereicht und über die Jobcenter oder/und Sozialämter der Städte und Kreise verteilt. Da die Mittel ab 2013 spitz abgerechnet werden sollen, ist zu prüfen, wie denn die Mittel 2011 und 2012 abgerufen und verteilt werden konnten. Erste Erhebungen zeigen eine sehr unterschiedliche
Inanspruchnahme schon in der Beantragung, aber auch in der Bewilligung.
Wir schlagen euch vor, dazu in den Kreisen und kreisfreien Städten vergleichbare Anfragen zu stellen, damit Ihr und wir vergleichbare Daten zur Beurteilung der Mittelverwendung erhalten und unsere grundsätzliche Kritik am Paket qualifizieren können.
Schlagworte: Armut, Bildung, Kinder- und Jugendliche
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