Der Bundestag hat am 28. Oktober die Novellierung des Abfallrechts beschlossen. Mit dem zur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwurf wurde zugleich eine Anpassung an die Abfallrahmenrichtlinie der EU vorgenommen. Der Entwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
In dem Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sind deutliche Beeinträchtigungen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger insbesondere durch gewerbliche Wertstoffsammlungen vorgesehen.
Im Vorfeld haben die Kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf stark kritisiert, haben aber dann einem erarbeiteten Kompromissvorschlag zugestimmt. Dieser Kompromiss wird von vielen Kommunen und Verbänden nicht geteilt. So vertritt zum Beispiel der Landkreistag Ba-Wü hierzu eine andere Position.
Der Bundesrat muss diesem Gesetz nun noch zustimmen. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Daher haben wir eine Resolution vorbereitet. Wir bitten Euch, diese Resolution in die Räte der kreisfreien Städte und in die Kreistage einzubringen.
Schlagworte: Haushalt und Finanzen, Privatisierung, Rekommunalisierung, Umwelt und Naturschutz
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