Die kommunale Selbstverwaltung ist auf Art. 28 (2) des Grundgesetzes gestützt. Diese Norm beinhaltet, dass Städte und Kreise die „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung“ selbst, d.h. mit eigenen Einheiten der Leistungserbringung zu erledigen haben. In den 90er Jahren bekam dieses traditionelle Bild der Selbstverwaltung Risse. Mit den Liberalisierungsgesetzen auf europäischer Ebene, einer allgemeinen Wettbewerbseuphorie, der Übernahme von Managementkonzepten aus der privaten Wirtschaft in „modernisierte“ Verwaltungen und vor allem der Finanznot der Kommunen, die ihre Haushaltslöcher durch den Verkauf von Beteiligungen zu stopfen hofften, kamen vielerorts Privatisierungswellen ins Rollen. Zeit, systematisch Bilanz zu ziehen und aus den Erfahrungen die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Schlagworte: Privatisierung, Rekommunalisierung, Hessen
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