Vermögensabgabe jetzt!
Hohe Inflation, Energiekrise, Preissteigerungen, Coronakrise - Krisen treffen treffen uns alle und die Ärmsten am Härtersten. Mit einer Vermögensabgabe werden die Krisenkosten endlich gerecht verteilt!
Hohe Inflation, Energiekrise, Preissteigerungen, Coronakrise - Krisen treffen treffen uns alle und die Ärmsten am Härtersten. Mit einer Vermögensabgabe werden die Krisenkosten endlich gerecht verteilt!
Reichtum gerecht verteilen
Durch die Folgen von Corona und des Ukrainekrieges sind viele Menschen ärmer geworden. Erst Anfang April warnte Bundesfinanzminister Christian Lindner mit einem "Wohlstandsverlust" für die Menschen in Deutschland. Fakt ist, das gesamte Nettovermögen in Deutschland beträgt einer Studie des DIW nach ca. 12 Billionen Euro, allein das reichste 1 Prozent der Bevölkerung besitzt davon 32 Prozent. Konzerne schütten fröhlich hohe Dividenden an ihre Aktionär:innen aus. Gleichzeitig warnt das Statistische Bundesamt davor, dass die Armutsgefahr hierzulande so hoch ist wie nie zuvor. 2020 lebten fast 18,5 Prozent der Bürger in Armut oder sind von Armut bedroht. Der Wert steigt stetig!
Aus der Geschichte lernen
Eine Vermögensabgabe wurde bereits einmal nach dem Zweiten Weltkrieg, zwischen 1948 und 1952, unter der Regierung Konrad Adenauers angewendet und sorgte in der Nachkriegszeit für die Verteilung der Wiederaufbaukosten entsprechend der vorhandenen Vermögen. Eine Vermögensabgabe hat sich in der bundesdeutschen Geschichte also als Aufbauinstrument bewährt, und wäre keinesfalls etwas völlig Neues, noch nie Dagewesenes.
Vermögensabgabe jetzt!
DIE LINKE fordert eine Vermögensabgabe, die die oberen 0,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung mit einem privaten Nettovermögen (Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten) von zwei Millionen Euro bzw. fünf Millionen Euro bei Betriebsvermögen mit einer einmaligen Abgabe belasten. Damit könnten langfristig rund 310 Milliarden Euro eingenommen werden, um Armut zu bekämpfen und in eine gute Zukunft für alle zu investieren.
Fragen und Antworten
Es handelt sich um eine Abgabe auf Vermögen (Geldvermögen, Immobilien, Betriebsvermögen), die einmalig erhoben wird – im Unterschied zu Steuern, die jährlich anfallen. Allerdings kann die Zahlung einer Vermögensabgabe über längere Zeit gestreckt werden. Wenn also eine Abgabe in Höhe von zehn Prozent erhoben und die Frist auf fünf Jahre festgelegt würde, müssten jährlich zwei Prozent Abgabe entrichtet werden. Somit können wir sicherstellen, dass niemand über Gebühr belastet wird.
Wir fordern einem Eingangsabgabesatz von 10 Prozent und eine progressive Ausgestaltung, also einen steigenden Abgabesatz bei steigendem Vermögen. Wie hoch die Vermögensabgabe tatsächlich sein soll, muss festgelegt werden, wenn absehbar ist, wie hoch die Kosten der Corona-Krise für die Steuerzahler in Deutschland tatsächlich sind.
Die Vermögensabgabe soll bei den ein Prozent vermögendsten Privatpersonen erhoben werden. Laut aktuellen Zahlen des "Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung" (DIW) gehören dazu rund 400 000 Haushalte mit einem Vermögen von mindestens 2,5 Millionen Euro.[1] Insgesamt besitzen sie rund 3,5 Billionen Euro (mehr als ein Drittel des gesamten Vermögens).
Wir sehen Freibeträge vor, die Abgabe wird nur auf die Vermögen oberhalb dieser Grenze erhoben. Und wir stellen sicher, dass normales, selbst genutztes Wohneigentum und notwendiges Betriebsvermögen freigestellt ist (siehe unten).
Studien belegen: Reichtum und Armut wachsen stetig an.[2] Noch nie waren Einkommen und Vermögen so ungleich verteilt. Der Grund: Hohe Einkommen werden viel weniger besteuert als noch in den 1990er Jahren. Jahrzehntelang ist in Deutschland eine Vermögensteuer erhoben worden – seit 1997 nicht mehr.
Dadurch haben sich immer größere Vermögen in immer weniger Händen konzentriert: Zwei Drittel aller Vermögen (netto, also ohne Schulden) sind in der Hand der oberen zehn Prozent der Bevölkerung (nach Berechnungen des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, DIW).[3] Nach diesen Zahlen besitzen allein die 45 reichsten Haushalte so viel wie die gesamte ärmere Hälfte der Bevölkerung, und die reichsten 5 Prozent mehr als die restlichen 95 Prozent. Die Ungleichheit bei den Vermögen ist in Deutschland also extrem groß.
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen auch, dass die Armutsgefahr hierzulande so hoch wie nie zuvor ist. Als arm gilt jemand, wenn er oder sie weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) zur Verfügung hat. So lebten im Jahr 2019 fast 16 Prozent der Bürger in Armut oder sind bedroht von dieser. Das ist der höchste Wert seit Erfassung der Zahlen im Jahr 2005.[4] Diese Entwicklung wird sich vermutlich in der aktuellen Pandemie noch verschärfen.
Neueste Berechnungen des DIW ergeben, dass die Konzentration der Vermögen in Deutschland höher ist als bislang ausgewiesen: Das reichste Prozent der Bevölkerung vereint rund 35 Prozent des Vermögens auf sich. In früheren Schätzungen war man von 22 Prozent ausgegangen.[5]
Denn Superreiche und ihr Vermögen werden systematisch unterschätzt. Einerseits, weil ihre Zahl so klein ist, dass sie in der Stichprobe für die offizielle Statistik nicht ausreichend erfasst werden. Andererseits, weil diese Statistiken oft auf freiwilligen Befragungen basieren - und die Bereitschaft zur Teilnahme nachweislich sinkt, je reicher der Befragte ist.
Ja. Als historisches Vorbild kann der sogenannte Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg dienen. Er sorgte in der Nachkriegszeit für die Verteilung der Wiederaufbaukosten entsprechend der vorhandenen Vermögen. Er wurde zwischen 1948 und 1952 festgelegt, und traf breite Schichten der Bevölkerung.
Der Abgabensatz betrug beim Lastenausgleich 50 Prozent, abgezahlt wurde allerdings über einen langen Zeitraum von 30 Jahren. Im Ergebnis belastete die Abgabe große Vermögen mit weniger als zwei Prozent pro Jahr, trug aber erheblich zum "Wirtschaftswunder" und zur Vollbeschäftigung bei.
Eine Vermögensabgabe hat sich in der bundesdeutschen Geschichte also als Aufbauinstrument bewährt, und wäre keinesfalls etwas völlig Neues, noch nie Dagewesenes.
Selbst bei hohen Freibeträgen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen könnte laut DIW bei einer Vermögensabgabe für das reichste Prozent der Bevölkerung ein Aufkommen von mindestens 10 Milliarden Euro für jeden Prozentpunkt erzielt werden. Bei einem Abgabensatz von 10 Prozent wären dies also beispielsweise mindestens 100 Milliarden Euro, bei 20 Prozent entsprechend mindestens 200 Milliarden Euro.
Je nach Ausgestaltung der Freibeträge und der Abgabensätze könnten auch deutlich höhere Einnahmen erzielt werden: DIE LINKE forderte nach der Finanzkrise beispielsweise eine einmalige Vermögensabgabe in Höhe von zehn Prozent ab einem persönlichen Freibetrag von einer Million Euro (bei Betriebsvermögen zwei Millionen Euro), 20 Prozent ab zehn Millionen Euro, 30 Prozent ab 100 Millionen Euro. Die Mehreinnahmen wurden damals mit mindestens 300 Milliarden Euro beziffert, durch den Anstieg der Vermögen wäre dies im Jahr 2020 (bei unveränderten Sätzen und Freibeträgen) sogar deutlich mehr.
Es gibt also seriöse wissenschaftliche Berechnungen und eine Vielzahl von Vorschlägen, auch von anderen gesellschaftlichen Gruppen wie Gewerkschaften (siehe unten), auf deren Grundlage eine Vermögensabgabe im Zuge der Corona-Krise dann konkret ausgestaltet werden könnte.
Nein. Zwar sind in den vergangenen Jahren die Immobilienpreise gestiegen, der Wert eines Einfamilienhauses beispielsweise in München oder Stuttgart kann eine Million Euro erreichen. Auf dem Papier sind solche Hausbesitzer dann Millionäre.
Allerdings werden die wenigsten Familien eine Million Euro auf dem Konto haben und ein Haus komplett mit Eigenkapital finanzieren, sondern für den Großteil der Summe einen Kredit aufnehmen. Und bei unserem Vorschlag geht es nur um das sogenannte "Netto-Vermögen", dabei wird vom Wert des Hauses noch die Höhe des aufgenommenen Kredites abgezogen. Somit müssen sich die angesprochenen jungen Familien alleine schon deshalb keine Sorgen machen.
Zudem werden wir mit Freibeträgen sicherstellen, dass normales, selbstgenutztes Wohneigentum nicht belastet wird, selbst wenn die entsprechenden Kredite abbezahlt sind. Und eine Vermögensabgabe muss dann nur für den Teil des Vermögens geleistet werden, der über den Freibetrag hinausgeht, nicht für das Gesamtvermögen (siehe Rechenbeispiel unten bei der Frage zur Vermögenssteuer).
Nein. Die LINKE Forderung nach einer Vermögensabgabe bezieht sich auf das Nettovermögen oberhalb bestimmter Freibeträge. Das heißt vom Bruttovermögen werden zunächst darauf liegende Schulden abgezogen, das betrifft insbesondere auch Betriebsvermögen. Durch hinreichend hohe Freibeträge sollen Kleinbetriebe freigestellt bleiben.
Es ist notwendig, auch private Betriebsvermögen bzw. Anteile an Unternehmen mit der Vermögensabgabe zu belegen, schon weil diese den überwiegenden Anteil der Millionenvermögen ausmachen. Denn auch große Anteile an Aktiengesellschaften und GmbHs gelten rechtlich als Betriebsvermögen. Dieses von der Abgabe auszunehmen würde bedeuten, die wirklich Reichen, die Multimillionäre und Milliardäre, weitestgehend von der Vermögensabgabe zu befreien. Das ungerecht und würde die Einnahmen auf einen Bruchteil reduzieren. Es würde zudem ein enormes Schlupfloch für alle Reichen produzieren, denn sonstiges Privatvermögen kann relativ leicht in Betriebsvermögen umgewandelt werden.
Eine weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen, Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften daran ist daher nicht möglich und auch nicht vertretbar. Eine solche Verschonung ist aber auch in keiner Weise notwendig, jedenfalls nicht um Arbeitsplätze zu sichern. Denn steuerpflichtig sind nicht die Unternehmen, sondern die Eigentümer im Umfang des Werts der Anteile, die sie an Betriebsvermögen halten. Bei mehreren Eigentümern verteilt sich der Wert des Unternehmens also auf mehrere Personen, die jeweils ihre persönlichen Freibeträge einbringen können.
Zudem gibt auch ausgearbeitete Konzepte, um Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen, die sich im Eigentum einzelner oder weniger Personen befinden, zu reduzieren.[6] Eine Existenzgefährdung von Unternehmen durch die Vermögensabgabe kann so ausgeschlossen werden.
Es geht hier rein um die Frage der Privilegien und der wirtschaftlichen und politischen Macht der Eigentümer großen Kapitals, die überwunden werden müssen. Ohne dies ist eine ernsthafte und wirksame Politik gegen die zunehmende Konzentration großer Vermögen nicht möglich.
Ja. Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages benennt zwar juristische Streitpunkte, unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Vermögensabgabe erhoben werden darf, aber bezeichnet sie als "grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig".[7]
Die Bundesregierung begründete im Nachtragsbundeshaushalt 2020 die Kreditaufnahme weit über die Grenzen der Schuldenbremse hinaus mit Verweis auf Artikel 115 des Grundgesetzes mit "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen."[8]
Nach der Finanzkrise wurde in einem juristischen Gutachten von J. Wieland [9] diesbezüglich argumentiert: "Es wäre widersprüchlich, wenn der Finanzbedarf des Bundes als Folge der Finanzkrise den Bund zwar berechtigte, über die Grenzen der so genannten Schuldenbremse hinaus Kredite aufzunehmen, wenn ihm aber nicht erlaubt wäre, durch die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe seine Staatsverschuldung wieder zu senken."
Mit Wielands Argumentation wie auch mit der Entscheidung des Bundestags über den Nachtragsbundeshaushalt 2020 ist eine Vermögensabgabe im Nachgang der Corona-Krise verfassungsrechtlich möglich.
Nein. Die LINKE steht mit der Forderung nach einer Vermögensabgabe zur gerechten Finanzierung der Corona-Krise nicht alleine da. Beispielsweise heißt es in den "wirtschaftspolitischen Informationen" von ver.di von April 2020: "Wenn nach der Krise der Sozialstaat nicht schrumpfen und der sozial-ökologische Um-bau nicht eingestellt werden soll, dann muss die Verteilungsfrage gestellt werden. Ein guter Startpunkt könnte die Forderung nach einer einmaligen Vermögensabgabe sein".[10] Auch die beiden SPD-Vorsitzenden haben sich dafür ausgesprochen.[11] Und Stefan Bach vom "Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung" spricht sich im Zuge der Corona-Krise für eine Vermögensabgabe für das oberste Prozent aus, ähnlich wie es die LINKE fordert.[12]
Schon nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 forderten Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbände sowie die Parteien DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe, um die enorm hohe Verschuldung, die zur Krisenbewältigung nötig war, sozial gerecht zu verteilen. Es gab sogar Initiativen vermögender Privatpersonen, die nach der Finanzkrise eine Vermögensabgabe forderten.[13] Auch attac erhob eine solche Forderung, mit Abgabesätzen von 20 Prozent bis hin zu 80 Prozent für die Superreichen.[14]
Der DGB forderte beispielsweise im Zuge der Euro-Krise eine europaweite Vermögensabgabe.[15] Und die IG Metall erhob zuletzt Anfang 2020 im Kontext notwendiger Investitionen zur Bewältigung des Klimawandels die Forderung nach einer Vermögensabgabe für Reiche, denn diese "würde die Steuereinnahmen signifikant erhöhen, unsere Gesellschaft gerechter machen und niemandem wirklich wehtun."[16]
Im Hinblick auf Abgabenhöhe und Freibeträge mag es unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Details geben, aber insgesamt wird die Forderung nach einer Vermögensabgabe aus vielen Teilen der Mitte der Gesellschaft erhoben. Auch bestätigen Umfragen, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung immer wieder für einen stärkeren Beitrag von Vermögenden zum Gemeinwohl ausspricht.
Im Mai 2020 wurden dazu u.a. von der Universität Freiburg knapp 7.800 Personen befragt.[17] Die Mehrheit hat eine klare Vorstellung davon, wer für die Kosten der Corona-Pandemie aufkommen soll: 51 Prozent halten eine Vermögensabgabe für Reiche für sehr sinnvoll, weitere 30 Prozent halten sie für teilweise sinnvoll. Es ist also höchste Zeit, das umzusetzen!
Zusätzlich zu einer Vermögensabgabe, die einmalig erhoben wird zur Finanzierung besonderer Krisenlasten, ist auch eine stärkere dauerhafte Besteuerung von Vermögen dringend erforderlich. Das passende Instrument dazu ist die Wieder-Einführung der Vermögenssteuer für Millionäre.
Denn dem privaten Reichtum steht eine verarmte öffentliche Infrastruktur gegenüber: Bibliotheken und Schwimmbäder schließen, Personal im Krankenhaus wird gekürzt, um notwendige Reparaturen finanzieren zu können, Bus und Bahn kommen auf dem Land nur noch selten und sind in der Stadt oft überfüllt, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Hier würden die Einnahmen aus einer Millionärssteuer besonders helfen: Sie geht an die Länder und kann die öffentliche Infrastruktur stärken.
Im Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl (2017) hat DIE LINKE eine Vermögenssteuer in Höhe von 5 Prozent jährlich auf alle Vermögen von mehr als 1 Million Euro gefordert, wobei pro Kind noch einmal 250.000€ Freibetrag dazukommen. Eine Familie mit 2 Kindern hätte dabei also einen Freibetrag von 1,5 Millionen Euro, und nur auf eventuell darüber hinausgehendes Vermögen müsste eine Vermögenssteuer gezahlt werden, nicht auf das Gesamtvermögen.
Wenn eine solche Familie beispielsweise ein komplett abbezahltes Haus im Wert von 1,5 Millionen Euro und zusätzlich ein Barvermögen von 500.000€ besäße, dann müsste laut unserem Konzept nur auf letzteres eine Vermögenssteuer von 25.000€ bezahlt werden. Das erscheint angesichts des Gesamtvermögens von 2 Millionen verhältnismäßig, denn 25.000€ von 2 Millionen sind gerade einmal 1,25 Prozent.
Der DGB führte zur Zumutbarkeit von Vermögenssteuer und -abgabe im Nachgang der Euro-Krise aus: "Wer meint, beides – Vermögensteuer und Vermögensabgabe – wäre nicht zumutbar, sieht sich getäuscht. Lastenausgleichsabgabe und Vermögensteuer existierten jahrzehntelang erfolgreich nebeneinander, und zwar zu Zeiten, als die wirtschaftliche Produktivität weit geringer war als heute." [18]
[1] www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/coronavirus-krise-sollen-reiche-fuer-die-kosten-zahlen-a-7c5a8ee5-9b2c-483b-aab0-6d6937f39de4
[2] www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_53_2019.pdf
[3] www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vermoegen-45-superreiche-besitzen-so-viel-wie-die-halbe-deutsche-bevoelkerung-a-1189111.html?d=1585907064377
[4] de.statista.com/statistik/daten/studie/72188/umfrage/entwicklung-der-armutsgefaehrdungsquote-in-deutschland/#professional
[5] www.diw.de/de/diw_01.c.793802.de/publikationen/wochenberichte/2020_29_1/millionaerinnen_unter_dem_mikroskop__datenluecke_bei_sehr_ho___geschlossen______konzentration_hoeher_als_bisher_ausgewiesen.html
[6] wipo.verdi.de/++file++531da5696f68447677000301/download/12_05%20Verm%C3%B6gensabgabe%20und%20Verm%C3%B6gensteuer.pdf
[7] www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf
[8] Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020 vom 23.3.2020, S. 5 dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918100.pdf und Gesetz vom 27.3.2020, S. 10f. 5
[9] Wieland, Joachim: Vermögensabgaben im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG, im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), 2012, S. 29f.
[10] wipo.verdi.de/publikationen/++co++f1148098-83cb-11ea-b739-001a4a160100
[11] www.welt.de/wirtschaft/article207389737/Niedersachsens-Ministerpraesident-Weil-widerspricht-bei-Vermoegensabgabe-der-SPD-Parteispitze.html
[12] www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/coronavirus-krise-sollen-reiche-fuer-die-kosten-zahlen-a-7c5a8ee5-9b2c-483b-aab0-6d6937f39de4
[13] www.spiegel.de/politik/deutschland/initiative-fuer-vermoegensabgabe-reiche-wollen-mehr-steuern-zahlen-a-625749.html
[14] www.attac.de/kampagnen/umverteilen/vermoegensabgabe/vorschlag/
[15] www.dgb.de/themen/++co++5a0a649c-262d-11e1-5678-00188b4dc422
[16] www.igmetall.de/politik-und-gesellschaft/umwelt-und-energie/klimaschutz-das-sind-die-positionen-der-ig-metall
[17] www.pr.uni-freiburg.de/pm/2020/bundesweite-umfrage-zur-corona-pandemie
[18] www.dgb.de/themen/++co++02e7882c-11e2-11e1-43e5-00188b4dc422