Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren G. S. Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-G. W. - Berufungsführerin und Antragsgegnerin - gegen DIE LINKE.LV Saar Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. F. - Berufungsgegner und Antragsteller - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2011 in ihrer Sitzung am 2. Februar 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren H. L. Verfahrensbevollmächtigter: G. K. - Berufungsführer und Antragsgegner - gegen 1. E. L. und 2. DIE LINKE. Kreisparteitag des KV Saarlouis, c/o C. B. und 3. W. L. - Berufungsgegner und Antragsteller - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission (BSchK) aufgrund der mündlichen Verhandlung am 13. August 2011 in ihrer Sitzung am 6. Mai 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren H. L. Verfahrensbevollmächtigter: G. K. - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen E. T. - Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin - hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2011 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren des Genossen K. S. - Antragsteller - gegen die BAG Hartz IV, vertreten durch den BundesSprecherInnenrat - Antragsgegner - hat die Bundesschiedskommission am 01. Oktober 2011 beschlossen:
In dem Verfahren der Genossin I. S. - Antragstellerin - gegen DIE LINKE. Parteivorstand - Antragsgegner - hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13.11.2011 im schriftlichen Verfahren am 21.01.2012 entschieden:
In dem Verfahren DIE LINKE, Ortsverband St. Ingbert, Ortsvorstand - Antragsteller und Berufungsführer - gegen DIE LINKE. Kreisverband Saarpfalz, Kreisvorstand - Antragsgegner und Berufungsgegner - wegen Entlastung des Kreisvorstands hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE ohne mündliche Verhandlung am 12.03.2011 beschlossen:
In dem Verfahren des Genossen F. S. - Antragsteller und Berufungsführer - gegen DIE LINKE. Kreisverband Saarpfalz, Kreisvorstand - Antragsgegner und Berufungsgegner - wegen Entlastung des Kreisvorstands hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE ohne mündliche Verhandlung am 12.03.2011 beschlossen:
In dem Verfahren 1. des Genossen M. H. 2. des Genossen G. S. - Antragsteller und Berufungsführer - gegen DIE LINKE. Kreisverband Saarlouis - Antragsgegner und Berufungsgegner - hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 07. März 2011 entschieden:
In dem Schiedsverfahren des H. L. Verfahrensbevollmächtigter: G. K. - Antragsteller und Berufungsführer - gegen 1. DIE LINKE.OV Wallerfangen und 2. DIE LINKE.KV Saarlouis - Antragsgegner und Berufungsgegner - wegen Wahlanfechtung hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2011 folgenden Beschluss gefasst: