Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Beschwerdeverfahren DIE LINKE, Kreisverband Essen gegen 1. W. F. und 2. H.-P. L-K. wegen Schlichtung hat die Bundesschiedskommission(BSchK) im schriftlichen Verfahren am 09.12.2012 entschieden: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.Verband Hansestadt Lübeck, - Beschwerdeführer – gegen DIE LINKE.Landesverband Schleswig-Holstein - Beschwerdegegner – hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.Verband Hansestadt Lübeck, - Beschwerdeführer – gegen DIE LINKE.Landesverband Schleswig-Holstein - Beschwerdegegner – hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.Verband Hansestadt Lübeck - Beschwerdeführer - gegen DIE LINKE.Landesverband Schleswig-Holstein - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE. Verband Hansestadt Lübeck - Beschwerdeführer – gegen DIE LINKE.Landesverband Schleswig-Holstein - Beschwerdegegner – hat die Bundesschiedskommission durch in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren M. S., Beistand: B.-C. K. - Beschwerdeführer und Antragsteller - gegen H. D. - Beschwerdegegner und Antragsgegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission (BSchK) aufgrund der mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In der Sache T. M. T. gegen DIE LINKE, Parteivorstand, dieser vertreten durch den Bundesgeschäftsführer, M. H. hat die am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren des Genossen S. S. - Antragsteller und Beschwerdeführer – gegen 1. DIE LINKE, Ortsverband Wadgassen und 2. DIE LINKE, Kreisverband Saarlouis - Antragsgegner und Beschwerdegegner – hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 8. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren des J. O. S. - Beschwerdeführer - gegen DIE LINKE.Landesverband Rheinland-Pfalz - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst: