Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
der Antragstellerin und Berufungsgegnerin
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 13. Februar 2011 entschieden:
In dem Verfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission am 13. Februar 1011 beschlossen:
In dem Verfahren
der Antragstellerin und Berufungsgegnerin
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
wegen Wahlanfechtung
hat die Bundesschiedskommission am 13. Februar 2011 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
wegen Ausschlusses aus der Partei DIE LINKE
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. Februar 2011 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
wegen Ausschluss aus der Partei DIE LINKE
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. Februar 2011 beschlossen:
In dem Verfahren
der Antragsteller
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission aufgrund mündlicher Verhandlung am 12. Februar 2011 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE