Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In den Verfahren
der Antragsteller
jeweils gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE am 08. Februar 2011 beschlossen:
In dem Verfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 7. Februar 2011 entschieden:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin
wegen Ausschluss aus der Partei
hat die Bundesschiedskommission am 19. Januar 2011 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Berufungsführers und Antragsgegners
gegen
die Berufungsgegner und Antragsteller
hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 16. Januar 2011 folgenden Beschluss gefasst:
In der Sache
Antragsgegner und Berufungsführer
gegen
Antragsteller und Berufungsgegner
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission durch ihre Mitglieder aufgrund der mündlichen Verhandlung am
15. Januar 2011 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 15. Januar 2011 entschieden:
In dem Schiedsverfahren
Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission am 09. Januar 2011 im schriftlichen Verfahren beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission am 09. Januar 2011 im schriftlichen Verfahren beschlossen:
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird das Verfahren gegen den Antragsgegner eröffnet und zur Verhandlung an die Landesschiedskommission NRW zurückverwiesen.
In dem Schiedsverfahren
Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin
hat die Bundesschiedskommission am 9. Januar 2011 im schriftlichen Verfahren beschlossen: