Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
Zum Antrag der Genossin T. M. T. gegen die Partei DIE LINKE, vertreten durch den Parteivorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 14.03.2009 einstimmig beschlossen:
Zum Antrag des Kreisverbandes Bernkastel-Wittlich, vertreten durch den Vorsitzenden, K. M. gegen die Partei DIE LINKE.Landesvorstand RLP hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 14.03.2009 einstimmig beschlossen:
In dem Wahlanfechtungsverfahren DIE LINKE.KV Hagen gegen R.F. und I.H. sowie E.H. hat die Bundesschiedskommission am 23.2.2009 im schriftlichen Verfahren einstimmig beschlossen:
In dem Berufungsverfahren
des Antragstellers / Antragsgegners und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner / Antragsteller und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 24. Januar 2009 in Berlin wie folgt entschieden:
Im Eilverfahren der Genossin G. G.-W. und des Genossen K. H., gegen den in der Versammlung am 10.01.2009 für den Kreisverband Plön der Partei Die Linke gewählten Kreisvorstand, vertreten durch die kommissarische Kreisverbandssprecherin S. A. und den kommissarischen Kreisverbandssprecher A. J. hat die Bundesschiedskommission in ihrer Beratung am 24.01.2009 beschlossen:
In dem Beschwerdeverfahren des Genossen P. E. und der Genossin G. G., bezüglich des Einspruchs gegen den Eintritt des H. E., des R. G., des H. G., des K. H., des R. K., der H. M. und des F. O. hat die Bundesschiedskommission in ihrer Beratung am 24.1.2009 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Parteiausschlussverfahren
des Antragstellers und Berufungsgegners zu 1)
und Antragstellers und Berufungsgegners zu 2)
mit einem Verfahrensbevollmächtigten
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
mit einem Prozessbevollmächtigten
hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE auf die mündliche Verhandlung vom
13. Dezember 2008 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren
der Antragstellerin und Berufungsführerin
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE auf die mündliche Verhandlung vom
13. Dezember 2008 beschlossen:
In dem Wahl- und Beschlussanfechtungsverfahren
der Antragsteller und Berufungsgegner
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2008 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, Jahre, Wahlanfechtung DIE LINKE