Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren S. S. - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen M. W. - Antragsgegner zu 3. und Beschwerdegegner – wegen Parteiausschluss, Aufhebung eines Schiedsvergleiches erlässt die Bundesschiedskommission 23.09.2012 folgenden Beschluss:
In dem Schiedsverfahren K. S. - Antragsteller und Beschwerdeführer – gegen DIE LINKE.LV Bayern hat die Bundesschiedskommission durch ihre Mitglieder aufgrund der mündlichen Verhandlung am 4. November 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In der Sache des Genossen T. P.; der Genossin G. B.; des Genossen K. G.; der Genossin S. M. und des Genossen O. W. - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen DIE LINKE. Landesverband Hamburg, Wendenstraße 6, 20097 Hamburg - Antragsgegner und Beschwerdegegner - wegen Nichteröffnung eines Schiedsverfahrens hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am beschlossen:
In dem Schiedsverfahren des Genossen M. M. - Berufungsführer - gegen DIE LINKE Basisorganisation Linden-Limmer - Berufungsgegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 15.04.2012 entschieden:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.KV Aschaffenburg und Untermain - Beschwerdeführer - gegen W. N. - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 15.04.2012 entschieden:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.KV Aschaffenburg und Untermain - Beschwerdeführer - gegen P. D. - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 15.04.2012 entschieden:
In dem Schiedsverfahren B.-C. K. - Beschwerdeführer und Antragsteller - gegen H. D. - Beschwerdegegner und Antragsgegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission (BSchK) aufgrund der mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren E. B. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - gegen A. R. - Antrags - und Beschwerdegegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission aufgrund ihrer Sitzungen vom 12.11.11 und 23.09.12 im anschließenden schriftlichen Verfahren am 09.12.2012 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren 1. H. L. Verfahrensbevollmächtigter: G. K. und 2. Dr. A. N. und 3. M. W. und 4. E. N. - Antragsteller und Berufungsführer - gegen S. S. - Antragsgegner und Berufungsgegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2011 folgenden Beschluss gefasst: